• Rechtliche Bedeutung einer Verlobung
  • Verpflichtungen, die durch eine Verlobung entstehen

"Verliebt, verlobt..." - alles Weitere ist lediglich im bekannten Lied eine sichere Sache. Wenn die Schmetterlinge im Bauch früher landen, als erhofft, ist das Eheversprechen und damit die Verlobung hinfällig. Die Partner entloben sich, und jeder geht seine eigenen Wege. Die Verlobung stellt emotional vieles in Aussicht. Die Rechtsverbindlichkeit einer Verlobung ist hingegen eine eher sachliche und unspektakuläre Angelegenheit. Was bedeutet die Verlobung wirklich?

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Verpflichtet die Verlobung zur Heirat und was bedeutet sie rechtlich?

Ein romantisches Dinner, ein tiefer Blick in die Augen, möglicherweise ein Kniefallund die Frage aller Fragen, zusammen mit einem wunderschönen Verlobungsring mit Diamanten. Abgerundet wird alles durch einen langen Kuss. Schon Kinder kennen dieses Bild einer perfekten Verlobung. Kann man machen, muss man aber nicht. Ein Eheversprechen ist formlos möglich, nicht einmal Zeugen, ausführliche Erklärungen, oder ein teurer Verlobungsring gehören zum Pflichtprogramm. Eindeutiges und spätestes Zeichen der Bereitschaft, die Ehe eingehen zu wollen, ist das Aufgebot beim Standesamt. Erst dann ist eine Verlobung rechtlich bindend.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Verlobung jederzeit und problemlos aufkündbar. Wer es sich anders überlegt, kann das Eheversprechen ebenso formlos und einfach aufheben, wie er es geschlossen hat. Ein Anlass ist nicht nötig, man muss nicht einmal einen Grund nennen. Viele erinnern sich in diesem Zusammenhang an das sogenannte "Kranzgeld". Eine Frau konnte ihren Verlobten auf Schadenersatz verklagen, wenn sie ihre Jungfräulichkeit verloren hatte und er sie dennoch sitzen ließ. Diese Regelung gehört, erstaunlicherweise in Deutschland erst seit dem Jahr 1998, der Vergangenheit an. Auch, wenn beide Partner sicher gehen wollen und einen Verlobungsvertrag samt Ausstiegsklausel schließen, dient das allenfalls der eigenen Beruhigung, rechtlich hingegen ist ein solcher Vertrag wertlos, weil ungültig. Eine Verlobung bietet keinen Rechtsanspruch auf die Ehe.

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Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung der Bedeutung der Verlobung?

Werden während der Verlobungszeit Anschaffungen getätigt oder Geschenke wie edle Juwelen gemacht, im Vertrauen auf die baldige Eheschließung, muss im Falle einer Auflösung der Verlobung ein Wertausgleich erfolgen, oder das Geschenk zurückgegeben werden. Entscheidet sich ein Partner beispielsweise für einen Umzug samt Haushaltsauflösung, kann er bei einer Trennung von seiner besseren Hälfte nicht einfach am neuen Wohnort und auf den Kosten sitzen gelassen werden. Auch die Ausgaben für das Hochzeitskleid und die Trauringe fallen unter die Pflicht zur Rückgabe oder Entschädigung. Sollten die Eltern eines Partners zu einer Verlobungsfeier eingeladen haben, können sie auch hierfür Schadenersatz verlangen. Besser ist es, wenn sich die beiden Eltern die entsprechenden Kosten teilen.

Besondere Rechte haben Verlobte vor Gericht. Sie können sich nämlich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sie müssen also nicht gegen den anderen aussagen, sollte dieser strafrechtlich belangt werden.

Verlobte haben durch ihr Eheversprechen nicht automatisch ein Besuchsrecht, wenn ein Partner im Krankenhaus liegt. Hier empfiehlt sich eine sogenannte Vorsorgevollmacht. Diese beinhaltet Informationen zum Auskunftsrecht in medizinischen Fällen und auch dem Besuchsrecht. Verlobte können zudem festhalten, ob und in welcher Form für einander Entscheidungen getroffen werden dürfen, falls der andere dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

Drum prüfe wer sich ewig bindet?

Eine Verlobung ist schnell und einfach geschlossen, rechtlich bindend ist sie bis zur Anmeldung der Hochzeit beim Standesamt nicht. Das Eheversprechen scheint also die letzte Bastion zu sein, die von juristischen Regelungen weitestgehend unbehelligt ist. Was bedeutet eine Verlobung unter dem Strich? Ein unverbindliches und dennoch wunderbares Versprechen. Gefühle täuschen eben nicht.

Die rechtliche Bedeutung einer Verlobung zusammengefasst

  • Eine Verlobung ist ein formloses Heiratsversprechen, das oft durch das Überreichen eines Verlobungsrings und einen mündlichen Heiratsantrag eingegangen wird.
  • Die Verlobung hat rechtlich keine Bindungswirkung und ist jederzeit aufkündbar, sie verpflichtet nicht zu einer späteren Heirat.
  • Eine Verlobungs resultiert dennoch in besonderen Rechten, etwa dem Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht sowie dem Recht auf Wertausgleich für bestimmte Geschenke in der Verlobungszeit bei Auflösung der Verlobung.

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