• Diese rechtlichen Details müssen Sie bei einer Eheschließung im Ausland beachten

Eine romantische Trauung am Strand, gemeinsam in den Sonnenuntergang blicken, immer mehr Paare gehen dazu über, nicht nur die Flitterwochen an einem exotischen Ort zu verbringen, sondern auch die Hochzeit dort zu feiern und sich im Ausland trauen zu lassen. Geht das? Ja, aber um im Ausland eine auch in Deutschland gültige Ehe zu schließen, ist im Gegensatz zu einer unkomplizierten Verlobung, gute Planung unabdingbar, denn es gibt einige Details zu beachten, denn bei aller Romantik gibt es einige juristische Fettnäpfchen und Fallstricke, die man beachten sollten:

  1. Wie auch bei einer Heirat in Deutschland, werden einige Dokumente benötigt. Angefangen beim gültigen Reisepass, eine Geburts- und Abstammungsurkunde mit internationaler Gültigkeit, teilweise ein Zeugnis der Ehefähigkeit. Weitere Dokumente sind beizubringen, wenn einer der Partner oder beide bereits verheiratet waren und geschieden sind oder einer oder beide Witwe bzw. Witwer sind. Für manche Länder wird neben dem Reisepass ein Visum benötigt, das vorher bei der Botschaft des Landes beantragt werden muss.
  2. Übersetzungen und Beglaubigungen sind bei internationalen Dokumenten oft nicht mehr zwingend nötig, wenn diese z.B. in englischer Sprache ausgestellt sind, teils ist aber eine Übersetzung in die Landessprache nötig und die muss, um auch im Land der Wahl anerkannt zu werden, von einem vereidigten Übersetzer vorgenommen und beglaubigt werden.
  3. Das gleiche gilt andersherum, Dokumente die im Rahmen der Heirat im Ausland ausgestellt werden sind normalerweise nicht in deutscher Sprache verfasst und müssen dementsprechend bereits im Land in dem geheiratet wird von der deutschen Botschaft beglaubigt werden. Insbesondere in diesem Punkt sollte vorab gewissenhaft recherchiert werden, denn ansonsten ist die Anerkennung der Hochzeit evtl. mit erheblichem und vermeidbarem nachträglichem Aufwand verbunden.
  4. Wenn die Trauung nicht in deutscher Sprache sondern in Landesprache vollzogen wird, müssen beide Partner der Landessprache mächtig sein und dies eventuell nachweisen. Ist das nicht der Fall, muss ein Übersetzer der Hochzeitszeremonie beiwohnen, damit gewährleistet ist, dass alle Beteiligten wissen, was gesprochen wird.
  5. Eine im Ausland geschlossene Ehe ist prinzipiell auch in Deutschland gültig, soweit sich die steuerliche Veranlagung ändern oder ein gemeinsamer Ehename geführt werden soll, sind eine Eintragung ins Eheregister sowie evtl. weitere Formalien nötig. Nicht schwierig, dennoch zusätzlicher Aufwand.

Alles in allem gibt es wenige Gründe, die gegen eine Hochzeit im Ausland sprechen, allerdings ist es ratsam, sich vorab anwaltlich und konsularisch beraten zu lassen. Vorbereitung ist alles, wer sich vorab genau informiert und rechtzeitig um alle Unterlagen und Dokumente kümmert, kann die Heirat im Ausland entspannt und garantiert ohne Ärgernisse genießen.

Sie suchen noch die passenden Trauringe? Das Team von BAUNAT freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme und berät Sie gerne.

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